Sorgfaltspflichten | PEAG
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Wir erfüllen unsere Sorgfaltspflichten

"Wir machen Zukunft. Für Menschen." Dieser Claim der PEAG – die in den Bereichen Beschäftigung, Qualifizierung, Betreuung, Überlassung und Vermittlung von Menschen tätig ist, Dienstleistungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und des Personalwesens erbringt – ist für uns Ansporn zum Handeln. Die Achtung der Menschenrechte ist dabei Grundlage unseres täglichen Handelns. Die Beachtung sämtlicher Verbote von Beschäftigungen, die Förderung menschenachtender Arbeit und die Berücksichtigung der Belange der Umwelt haben für uns erste Priorität.

Vor diesem Hintergrund haben wir für das Geschäftsjahr 2023 geprüft, ob die PEAG ihre Sorgfaltspflichten nach dem Paragraphen 3 im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfüllt. Das betrifft die PEAG Holding GmbH, die PEAG HR GmbH, die PEAG Personal GmbH, die PEAG Transfer GmbH und die PEAG-Mitarbeiter-Beteiligungs-GmbH. Dabei wurden in keiner der Gesellschaften ein menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko und keine Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht festgestellt.

Mehr dazu lesen Sie in dieser PDF.

Ihr Ansprechpartner

Sven Kramer

Sprecher der Geschäftsführung

PEAG Holding GmbH
Phoenixseestraße 21
44263 Dortmund

+49 231 99969-500
info(at)peag-online.de