Was ist eine Transfergesellschaft?
Die Transfergesellschaft ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument mit dem Ziel der Arbeitsvermittlung in neue Beschäftigung. Ihre Zielgruppe sind Menschen, die vor kurzem ihre Stelle verloren haben, die bei dem Übergang in eine neue reguläre Anstellung beraten und unterstützt werden. Ein wichtiger Teil der Transferberatung sind berufliche Fort- und Weiterbildungen, die den Teilnehmenden neue Qualifikationen eröffnen sollen.
Transfergesellschaften sind in den vergangenen Jahren auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu unverzichtbaren Dienstleistern geworden. In enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit helfen sie den entlassenden Unternehmen bei einem sozialverträglichen Arbeitsplatzabbau und entlassenen Beschäftigten bei der beruflichen Neuorientierung.
Für Sie nachgefragt – unsere FAQ
Sie fragen sich aber nun, was eine Transfergesellschaft für Sie bedeutet? Welche Rolle die PEAG Transfer GmbH dabei spielt? Und welche Möglichkeiten sie bietet, eine neue Stelle zu finden?
Viele Antworten bekommen Sie im Erklärfilm der PEAG Transfer zu Transfergesellschaften. Schauen Sie HIER!
Oder Sie nutzen unseren Fragen- und Antwortenkatalog – auch FAQ genannt – zum Thema Beschäftigtentransfer. Hier greifen wir viele Fragen zur Situation der Menschen in Transfergesellschaften auf.
Finden Sie dort keine Antwort, schicken Sie gern Ihre Fragen an kommunikation@peag-online.de.
Wie gestaltet sich der Wechsel in die Transfergesellschaft?
Sie erhalten einen sogenannten "dreiseitigen Vertrag": Er enthält einen Aufhebungsvertrag mit dem früheren Arbeitgeber und den gleichzeitigen Abschluss eines neuen befristeten Arbeitsvertrages mit der PEAG Transfer GmbH.
Wie sieht die Beschäftigung in der PEAG Transfer GmbH aus?
Während der Zeit in der Transfergesellschaft befinden Sie sich in "Kurzarbeit Null". Ihre Tätigkeit besteht ausschließlich darin, sich aktiv in Ihren Qualifizierungs- und Vermittlungsprozess einzubringen. Die PEAG-Beraterinnen und -Berater unterstützen Sie dabei und führen regelmäßig Gespräche mit Ihnen, vermitteln Ihnen zum Beispiel Stellenangebote.
Welche Möglichkeiten bestehen, wenn Sie eine neue Stelle gefunden haben?
Mit Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitsvertrag mit der PEAG Transfer GmbH ruhend gestellt werden, wenn dies vom abgebenden Unternehmen so geregelt wurde. Dies hat den Vorteil, dass Sie während Ihrer individuellen restlichen Vertragslaufzeit in die PEAG Transfer GmbH zurückkehren können, sollte die neue Tätigkeit beispielsweise in der Probezeit von einer Seite vorzeitig beendet werden.
Steht eine Vermittlung in Aussicht, für die aber noch Qualifikationen erforderlich sind, kann mit dem potenziellen Arbeitgeber ein Probearbeitsvertrag ("training on the job") abgeschlossen werden. Während der Probearbeit haben darüber hinaus sowohl Sie als auch der potenzielle Arbeitgeber die Gelegenheit, zu prüfen, ob Sie oder die Stelle den Anforderungen entsprechen.
Müssen Sie jedes Arbeitsplatzangebot annehmen?
Nein, die Entscheidung über die Annahme liegt allein bei Ihnen. Unsere Angebote müssen Sie nicht annehmen. Die zusätzlichen Stellenangebote der Agentur für Arbeit können bei individuell prüfbarer Unzumutbarkeit ebenfalls abgelehnt werden.
Wie hoch ist das Entgelt bei der PEAG Transfer GmbH?
Während der Zeit in der Transfergesellschaft erhalten Sie ein Entgelt, das sich aus Zahlungen der Agentur für Arbeit (Transferkurzarbeitergeld) und Ihres vorherigen Arbeitgebers (Aufstockung) zusammensetzt. Die genaue Höhe des Entgelts ist im Sozialplan Ihres Vorarbeitgebers festgelegt.
Welche Weiterbildungsangebote können genutzt werden?
Ihr individueller Weiterbildungsbedarf wird nach Ihren beruflichen Erfahrungen und persönlichen Zielen ermittelt. Bei der abschließenden Entscheidung für ein Angebot steht die Nachfrage nach der angestrebten zukunftsorientierten Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt im Vordergrund. Die Auswahl des Weiterbildungsangebotes erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Agenturen für Arbeit. Die Finanzierung kann durch Sozialplanmittel oder auch öffentliche Mittel erfolgen.
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch in der PEAG Transfer GmbH?
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Sozialplan und beträgt in der Regel bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage jährlich (gesetzliche Regelung).
Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ja. Wenn eine Vermittlung bis zum Ende der Vertragsdauer mit der PEAG Transfer GmbH nicht gelingt, wird das Arbeitslosengeld unter Berücksichtigung der vorgegebenen Vertragszeiten ohne Sperr- oder Ruhendzeiten für die nach geltendem Recht festgelegte Bezugsdauer gezahlt.
Ihr Ansprechpartner im Transfer
Markus Kneidl
Leiter Transfer
PEAG Transfer GmbH
Phoenixseestraße 21
44263 Dortmund
+49 231 99969-400
info(at)peag-transfer.de