Sozialschutz: Befristete Erhöhung des Kurzarbeitergeldes | PEAG
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Sozialschutz-Paket II: Befristete Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Bundestag und Bundesrat haben jetzt das „Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ verabschiedet, das so genannte Sozialschutz-Paket II.

Darin ist auch die bis zum 31. Dezember 2020 befristete Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vorgesehen. Ab dem vierten Monat des Bezugs erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 70/77 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 80/87 Prozent, wenn das Entgelt im jeweiligen Bezugsmonat mindestens um 50 Prozent reduziert ist.

Erhöhungen nicht für Bezieher von Transferkurzarbeitergeld

Für den Bereich des Beschäftigtentransfers gilt allerdings, dass die Erhöhungen nicht für die Bezieher von Transferkurzarbeitergeld gelten. Darüber hinaus erhalten Arbeitslose, deren Arbeitslosengeldanspruch im Zeitraum 1. Mai 2020 bis 31. Dezember 2020 sich auf einen Tag reduziert, eine einmalige Verlängerung der Anspruchsdauer um pauschal drei Monate.

 

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Markus Schulte

Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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