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Kann Zuwanderung den Arbeitsmarkt retten?

Berlin – Die Zahl ist beeindruckend: 400.000 Zuwandernde braucht Deutschlands Arbeitsmarkt laut Bundesagentur für Arbeit – jährlich. Zugleich sehen Experten im deutschen Zuwanderungsrecht eher ein „Zuwanderungsverhinderungsrecht“. Wie und woher sollen die fehlenden Arbeitskräfte also kommen? Die Frage diskutierten heute bei der 115. „PEAG Personaldebatte zum Frühstück“ in Berlin Axel Knoerig, für die CDU im Bundestag und stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss für Arbeit und Soziales, und Dr. Holger Kolb, Stellvertreter der Geschäftsführung des Sachverständigenrates für Integration und Migration. „Erwerbsmigration – Kann Zuwanderung den Arbeitsmarkt retten?“, so der Titel der gemeinsamen Veranstaltung von PEAG Unternehmensgruppe und Arbeitgeberverband Gesamtmetall.

Axel Knoerig machte auf den sich verschärfenden Fachkräftemangel aufmerksam. Schon jetzt fehlten zahlreiche qualifizierte Mitarbeiter, beispielweise in den Gesundheitsberufen. Bis 2035 würden dem Arbeitsmarkt noch einmal rund sieben Millionen Arbeitskräfte verloren gehen. Die Ursache liege laut dem CDU-Politiker auch im demographischen Wandel. „Damit diese Herausforderungen bewältigt werden können, brauchen wir auch Fachkräfte aus dem Ausland, das ist klar“, so Knoerig: „Die Visaverfahren müssen beschleunigt werden, damit diese Fachkräfte auch schneller zu uns kommen können.“ Der Parlamentarier verwies zudem auf das große inländische Fachkräftepotenzial: „Setzen wir allein nur auf Einwanderung, wird es nicht klappen. Es muss dafür gesorgt werden, dass Jüngere, Ältere und Frauen verstärkt in den Arbeitsmarkt eintreten. Das gilt auch für Menschen, die in den vergangenen Jahren zu uns gekommen sind.“

Bei der Fachkräfteeinwanderung blickte Knoerig zurück auf die vergangene Legislaturperiode: „Die Union hat mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz den richtigen Rechtsrahmen gesetzt. Diesen gilt es weiterzuentwickeln. Wer hier ankommt, muss außerdem schnell integriert werden.“ Die derzeitige Politik der Ampel in diesem Feld sieht Knoerig kritisch. So kritisierte er den Stopp der Sprach-Kita-Förderung: „Es kann nicht auf der einen Seite von Integration und Einbindung geredet werden und auf der anderen Seite werden solche Programme abgeschafft“, so Knoerig. Sprache sei ein wichtiger Baustein, um am Arbeitsmarkt durchstarten zu können: „Hier darf die Ampel keine Verschlechterung der Startbedingungen schaffen.“

„Deutschland ist ein Einwanderungsland, Zuwanderung und Integrationsförderung sind zentrale Zukunftsthemen“, betonte Dr. Holger Kolb. Der Sachverständigenrat unterstütze das Vorhaben der Bundesregierung, Anerkennungsverfahren schlanker und transparenter zu gestalten und gemeinsam mit der Wirtschaft aktiv junge Menschen für eine duale Ausbildung in Deutschland zu gewinnen: „Mit der Abkehr von dem Grundsatz, dass im Ausland erworbene Qualifikationen als gleichwertig zu deutschen Standards anerkannt werden müssen, steht das Erwerbsmigrationsrecht vor einem Systemwechsel.“ Dies sei Chance und Risiko zugleich. „Zum einen wird damit am zentralen Flaschenhals der Erwerbsmigrationspolitik angesetzt mit der Folge, dass für deutlich mehr Arbeitskräfte aus Drittstaaten die Erwerbsmigration nach Deutschland eine Option darstellen könnte“, so Kolb: „Zum anderen erfolgt damit aber auch eine Deregulierung des Arbeitsmarktes mit möglicherweise negativen Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“

Deutschland gehöre zwar für Menschen mit als gleichwertig anerkannten Qualifikationen zu den liberalsten Ländern weltweit. In der Praxis habe sich der Gleichwertigkeitsnachweis jedoch als zentrale Zuzugshürde erwiesen. „Nicht alle können eine Ausbildung nach deutschen Standards nachweisen, auch dauern die Verfahren oft zu lange oder sind zu komplex“, sagte der Experte. Um im internationalen Wettbewerb um Arbeitskräfte bestehen zu können, müsse man deshalb nachsteuern. „Mindestens ebenso wie der Bereich der Rechtssetzung ist aber an den der Rechtsumsetzung zu denken“, ergänzte Kolb. Zugleich müssten die Strukturen im Bereich der Erwerbsmigration verbessert werden, mit der administrativ aufwendigen Chancenkarte werde der Reformbedarf noch dringlicher. „Wenn wir ein erfolgreiches Erwerbsmigrationsrecht haben wollen, müssen wir überflüssige Bürokratie abschaffen, Anerkennungsverfahren vereinfachen, Prozesse digitalisieren und die beteiligten Behörden personell besser ausstatten“, forderte Kolb.

Andreas Schmincke, Geschäftsführer der PEAG Holding GmbH, sprach in der Debatte über Erwerbsmigration das Thema Zeitarbeit an. „Sie ist geradezu prädestiniert, wenn es um die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmender geht, das haben wir in der Vergangenheit und aktuell immer wieder bewiesen“, so Schmincke: „In keiner anderen Wirtschaftsbranche werden so viele Geflüchtete beschäftigt und sozial integriert wie in der Zeitarbeit.“ Doch sei es immer noch verboten, Arbeitskräfte aus dem nicht-europäischen Ausland im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung anzuwerben. „Das muss die Politik schnellstens ändern“, forderte der PEAG-Geschäftsführer.

Über die PEAG Holding

Die PEAG Holding GmbH wurde 1997 gegründet. Sie ist strategischer Partner für Personalberatung, vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung, Beschäftigtentransfer und Personaladministration. Zur Unternehmensgruppe zählen vier Unternehmen: PEAG Transfer GmbH, PEAG Personal GmbH, PEAG HR GmbH und die PEAG-Mitarbeiter-Beteiligungs-GmbH. Auch am politischen Geschehen in allen arbeitsmarktpolitischen Bereichen beteiligt sich die PEAG regelmäßig mit öffentlichen Debatten und Symposien zu aktuellen Themen. Damit ist sie Impulsgeber für Akteure des Arbeitsmarktes und Trendsetter im Bereich Personalmanagement.

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