Mindestlohn 12 Euro – Fluch oder Segen für den Mittelstand?
Berlin – Ab Oktober 2022 werden rund sechs Millionen Menschen in Deutschland durch die Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro ein höheres Einkommen beziehen. Über die Folgen für Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diskutierten heute in Berlin Lilian Tschan, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), und Prof. Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), bei der PEAG PERSONALDEBATTE zum FRÜHSTÜCK.
Über die Höhe des Mindestlohnes wacht in Deutschland eigentlich die Mindestlohnkommission. Warum sich Politik jetzt aber doch in die Lohnfindung einmischt erklärt Lilian Tschan: „Es gab gute Gründe, jetzt auf 12 Euro Mindestlohn ab 1. Oktober zu gehen.“ Die 12 Euro seien keine willkürlich gesetzte Marke: „Wir haben gesehen, dass sich seit der Einführung im Jahr 2015 der Mindestlohn deutlich langsamer entwickelt hat als die allgemeine Lohnentwicklung“, sagt sie. Es sei die soziale Verantwortung des Staates zu intervenieren, wenn ein Mindestschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht gewährleistet ist. „Jetzt geht die Aufgabe aber natürlich wieder in die bewährten Hände der Mindestlohnkommission“, versicherte Tschan.
Menschen müssen vom Lohn ihrer Arbeit leben können
Michael Hüther dagegen ärgert sich, dass mit dem gesetzlichen Mindestlohn die Mindestlohnkommission ausgehebelt wurde: „Hauptärger in der aktuellen Diskussion um die Erhöhung des Mindestlohns ist der Schaden an der Arbeit der Mindestlohnkommission.“ Die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Mindestlohnkommission könne nur wieder hergestellt werden, wenn die Politik mindestens zwei Bundestagswahlkämpfe keinen Eingriff vornimmt.
Einig waren sich Tschan und Hüther bei der Frage, dass Menschen vom Lohn ihrer Arbeit leben können müssen. „Alle Menschen brauchen eine gewisse Kaufkraft und einen Lohn, von dem sie ihr Leben bestreiten können und der soziale Teilhabe möglich macht“, so Tschan: „In einer Zeit massiver Preissteigerungen kommt somit die Lohnerhöhung jetzt genau richtig.“ Dass das richtig sei, „sieht man daran, dass über sechs Millionen Menschen davon profitieren werden, im Übrigen insbesondere Frauen, Geringqualifizierte und auch überproportional viele Menschen im Osten des Landes".
Hüther wünscht sich dagegen andere Lösungen: „Der Lohn muss durch die Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitsplatzes und die Zahlungsbereitschaft der Kunden erwirtschaftet werden.“ Wo das nicht gehe, müssten anderen Lösungen gefunden werden, zum Beispiel Kombilohn-Lösungen, wie es sie im Prinzip mit der Grundsicherung für Arbeit auch gebe.
Mindestlohn-Anpassung wird von Unternehmen an Verbraucher weitergegeben
Sorgen macht sich Hüther um die klein- und mittelständischen Betriebe in den Bereichen der Systemgastronomie, des Hotel- und Gaststättengewerbe, der Gebäudereinigung und auch im Sicherheitsbereich: „Wir müssen davon ausgehen, dass uns die hohen Gaspreise erhalten bleiben.“ Die Kombination aus Kaufkraftentzug und höheren Belastungen für die Unternehmen hätte Folgen gerade in den genannten Bereichen. „Das heißt auch jetzt: Wir brauchen schnelle Hilfen für die betroffenen Unternehmen, wir brauchen schnelle Effekte", forderte Hüther.
Eines der Argumente zur Höhe des Mindestlohnes war immer wieder der Schutz vor Altersarmut. „Ob das in Zeiten von Inflation oder den Folgen des Russischen Angriffskrieges in der Ukraine noch gilt, bleibt abzuwarten“, betont Gerd Galonska, Sprecher der Geschäftsführung der PEAG Holding GmbH. Was genau passieren wird, kann im Moment noch keiner abschätzen. „Aber wir sehen im Dienstleistungsbereich, dass es entsprechende Auswirkungen geben wird, denn die Mindestlohn-Anpassung wird von den Unternehmen auch wieder an die Verbraucher weitergegeben“, sagt Galonska: „Gerade in Dienstleistungsbranchen kann das Arbeitsplätze gefährden, wenn die Kunden Leistungen nicht mehr abrufen oder bezahlen können.“
Über die PEAG Holding
Die PEAG Holding GmbH wurde 1997 gegründet. Sie ist strategischer Partner für Personalberatung, vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung, Beschäftigtentransfer und Personaladministration. Zur Unternehmensgruppe zählen vier Unternehmen: PEAG Transfer GmbH, PEAG Personal GmbH, PEAG HR GmbH und die PEAG-Mitarbeiter-Beteiligungs-GmbH. Auch am politischen Geschehen in allen arbeitsmarktpolitischen Bereichen beteiligt sich die PEAG regelmäßig mit öffentlichen Debatten und Symposien zu aktuellen Themen. Damit ist sie Impulsgeber für Akteure des Arbeitsmarktes und Trendsetter im Bereich Personalmanagement.
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