Ist das neue Gesetz für bessere Inklusion am Arbeitsmarkt eine Hilfe gegen den Fachkräftemangel?
Berlin – Ein neues Gesetz soll seit Januar den inklusiven Arbeitsmarkt fördern, indem es mehr Menschen mit Behinderung in reguläre Arbeit bringt, sie dort hält und zielgenauer unterstützt. Damit setzt es nicht nur das Ziel sozialer Teilhabe um, sondern gilt angesichts des Arbeits- und Fachkräftemangels auch als Beitrag zur Fachkräftesicherung. Denn auch Menschen mit Behinderung sind wertvolle Arbeits- und Fachkräfte, die oft unterschätzt werden. Fakt ist: Noch immer zahlen viele Unternehmen Strafen, weil sie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an eingestellten Menschen mit Behinderungen nicht erreichen.
Mangelt es an geeigneten Bewerbungen oder am Willen der Unternehmen? Wie können mehr Unternehmen motiviert werden, Menschen mit Behinderung einzustellen? Und sind die Maßnahmen des neuen Gesetzes geeignet, den Arbeitsmarkt inklusiver zu gestalten? Darüber diskutierten heute bei der 124. „PEAG Personaldebatte zum Frühstück“ in Berlin Kerstin Griese, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, und Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbandes Deutschland. „Inklusiver Arbeitsmarkt – zwischen sozialer Teilhabe und Fachkräftesicherung?“, so der Titel der gemeinsamen Veranstaltung von PEAG Unternehmensgruppe und Arbeitgeberverband Gesamtmetall.
Arbeitgeber künftig stärker in Verantwortung nehmen
Kerstin Griese betonte, dass Menschen mit Behinderungen auch bei guter Qualifikation zum Teil immer noch keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätten. Das sei ungerecht und angesichts des Fachkräftemangels unsinnig. „Mit dem neuen Gesetz setzen wir ein deutliches Zeichen für mehr Respekt und Solidarität, für ein gleichberechtigtes Miteinander und Teilhabe und für einen starken Arbeitsmarkt und sozialen Fortschritt in unserem Land“, sagte sie. Zudem würde die Bundesregierung mit der Einführung der vierten Stufe der Ausgleichsabgabe Arbeitgeber künftig stärker in die Verantwortung nehmen: „Und zwar diejenigen, die sich ihrer Verantwortung bisher gänzlich entziehen und bislang keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, obwohl sie dazu verpflichtet sind.“
Die Staatssekretärin plädierte für bessere Übergänge für Menschen mit Behinderungen aus den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Für sie müsse es leichter werden zu wechseln: „Dafür müssen Hürden abgebaut werden, denn es gilt das Wunsch- und Wahlrecht“, so die Staatssekretärin, die zudem forderte, den Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen eine Berufsausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, solle dafür unter anderem das Budget für Ausbildung gestärkt und ausgebaut werden.
Beim Fachkräftemangel mitanpacken lassen
Das neue Gesetz sei ein Schritt nach vorn, erklärte Michaela Engelmeier, weil es Arbeitgebern neue Anreize biete, Menschen mit Behinderungen Perspektiven auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen: „Der Arbeitsmarkt und unsere Gesellschaft werden dadurch ein Stück inklusiver.“ Auf der anderen Seite sei das Regelwerk aber auch ein Schritt zurück, kritisierte sie: „Weil künftig gegen unwillige Unternehmen, die lieber die Ausgleichsabgabe zahlen, als sich Menschen mit Behinderungen in den Betrieb zu holen, kein Bußgeld mehr verhängt werden kann“, so die Verbandsvorsitzende. „Wir müssen endlich verstehen, dass Inklusion auf dem Arbeitsmarkt auch ein Schlüssel gegen den Fachkräftemangel ist“, forderte Michaela Engelmeier: „Offensichtlich möchte man rund 200.000 bestens ausgebildete Menschen weiter zum steuerfinanzierten Zuhausebleiben verdammen, statt sie beim täglich bejammerten Fachkräftemangel mitanpacken zu lassen.“
Angelika Preiß, Geschäftsführerin der PEAG Transfer GmbH, bestätigte das Grundproblem bei allen Bemühungen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung: "Wir machen im Beschäftigtentransfer die gleichen Erfahrungen mit Unternehmen, wenn wir für schwerbehinderte Menschen neue Stellen suchen, wobei wir es durch unsere guten Kontakte zu Unternehmen und die vertrauensvolle Beratung unserer Transferbeschäftigten sicher noch leicht dabei haben, allein schon durch die Möglichkeit einer Arbeitserprobung."
Aber zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, berichtete die Geschäftsführerin von aktuellen Arbeitsmarktzahlen, gebe es rund 50.000 arbeitslose schwerbehinderte Menschen. "Davon hat die Hälfte eine abgeschlossene Berufsausbildung, könnte also den Fachkräftemangel mindern", so Angelika Preiß. Aber bemüht würden auf Unternehmensseite immer wieder die üblichen Vorbehalte, dass Menschen mit Behinderung nicht hundert Prozent Leistung brächten, dass sie mehr Urlaubsanspruch hätten und höherer Krankenstände. "Daran muss sich dringend etwas ändern", forderte sie.
Über die PEAG Holding
Die PEAG Holding GmbH wurde 1997 gegründet. Sie ist strategischer Partner für Personalberatung, vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung, Beschäftigtentransfer und Personaladministration. Zur Unternehmensgruppe zählen vier Unternehmen: PEAG Transfer GmbH, PEAG Personal GmbH, PEAG HR GmbH und die PEAG-Mitarbeiter-Beteiligungs-GmbH. Auch am politischen Geschehen in allen arbeitsmarktpolitischen Bereichen beteiligt sich die PEAG regelmäßig mit öffentlichen Debatten und Symposien zu aktuellen Themen. Damit ist sie Impulsgeber für Akteure des Arbeitsmarktes und Trendsetter im Bereich Personalmanagement.
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